Ansicht der Sieben-Kapellen-Kirche, Innsbruck

© Elmar Kossel

entwurf b4

die sieben-kapellen-kirche in innsbruck

entwurf b4 - grundlagen
einführungsveranstaltung:
mittwoch, 10. oktober 2018, 14.00 Uhr, sr 6 
weitere termine nach vereinbarung
demarki, kossel

Das über zwei Semester angelegte Entwerfen, widmet sich der Sieben-Kapellen-Kirche oder auch Heiliggrab-Kirche in Innsbruck, einem wohl auch im europäischen einzigartigen Barockbau. Erbaut um 1677–1678 durch Johann Baptist Hoffingott und Johann Martin Gumpp d.Ä.

Im analytischen Teil des Seminars sollen zunächst die Grundlagen für den Entwurf gemeinsam erarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem, neben einer Analyse des Baus bei einer Ortsbegehung, auch eine Auseinandersetzung mit dem Barock im Tiroler Raum und ihren wichtigsten Protagonisten sowie die internationalen Bezüge. Weitere Analysepunkte bilden der Stadtteil, in dem sich die Kirche befindet, die "Kohlstatt", sowie das von einer Mauer umfriedete Areal, auf dem die Kirche und zwei weitere Gebäuden stehen. Schließlich soll eine vertiefte Auseinandersetzung mit der komplexen Raumsituation des Sakralbaus angestrebt werden, dessen sich zum Altar hin sich verjüngendes Gewölbe einen perspektivischen Effekt erzeugte.   Im Zuge der Säkularisierung wurde der Bau als Militärlager und schließlich im 19. Jahrhundert als Magazin für die Post genutzt. Der prekäre bauliche Zustand der Kirche und der Nebengebäude stellt eine besondere Herausforderung für eine Umnutzung dar.
Der zweite Teil des Seminars ist der Entwurfsarbeit gewidmet. Die aus Analyse und Dokumentation erarbeitete Idee wird im Entwurfsprozess konkretisiert und ausgearbeitet. Für das historisch, kulturell und künstlerisch wertvolle Gebäude bedeutet es eine neue Funktion und zeitgemäße Nutzung zu finden. Auch die umgebenden Bereiche im Areal sowie im angrenzenden Viertel werden auf diese Änderung reagieren. Dies gilt es neu zu durchdenken und ein soziokulturell tragfähiges Gesamtkonzept für die Zukunft zu entwickeln.

Anforderungen:
Regelmäßige Teilnahme (80% der Lehrveranstaltung), verbindliche Übernahme eines Referats, Beteiligung an der Diskussion und pünktliches Erscheinen sowie kontinuierliche und aktive Arbeit am Entwurf mit abschließender Präsentation.   Vor- und Nachbesprechung des Referats sind obligatorisch. Bei der Absage eines verbindlich übernommenen Referats bzw. Rücktritt vom Entwurfsseminars nach mehr als 2 Wochen sowie mehr unentschuldigter Fehlzeiten über den erlaubten Rahmen hinaus, erfolgt der Ausschluss aus dem Seminar und eine negative Bewertung (Note: 5).