Brenner, Bahnwärterhaus

© Wittfrida Mitterer

seminar

bauen im bestand

einführungsveranstaltung am 10. märz 2020, 14.00 uhr, sr 6
blockseminar vom 9. bis 13. mai 2020
w. mitterer

zur Ausstellung

Eine Zukunft für die Kleinarchitektur an der Bahntrasse Innsbruck – Bozen. Analyse Bewertung und Ideenfindung für eine Umnutzung.

Von den 137 Bahnwärterhäusern, die 1867 entlang der Brennerstrecke gebaut wurden und die allesamt nicht unter Denkmalschutz stehen, wurden einige bereits abgebrochen, andere sind vom Verfall bedroht. Nur ein kleiner Teil wird benutzt und bewohnt. Die Bahn- und Streckenwärterhäuser wurden nach den Typenplänen des Bahnarchitekten Wilhelm von Flattich errichtet und waren in ihrer Positionierung durch die Gehentfernung für Wartung und Streckenkontrolle der Bahnwärter bestimmt. Die Bauqualität entspricht jener der Aufnahmegebäude. Der Bahnbetrieb konnte nur aufrecht gehalten werden, wenn die Bahn- und Streckenwärter die Trasse ganzjährig von Muren, Steinschlag und witterungsbedingten Hindernissen frei hielten und so für einen reibungslosen Betrieb der Strecke sorgten.

Heute führt an der Brennerstrecke ein Radweg vorbei, der die Trasse teilweise tangiert und teilweise solitär verläuft. Es gibt Kreuzungen und Verbindungen mit dem regionalen Wegenetz. Die dringende Frage nach einer Neunutzung und Zweckbestimmung ist eine Überlebensfrage der charmanten Technikkleinodien.

Beispielhaft für das gesamte Ensemble und als Symbol der Erneuerung und der Wertschätzung der Bahnarchitektur soll das Bahnwärterhaus bei Freienfeld instandgesetzt werden.

 

Einführende Literatur:

Baumgartner, Elisabeth: Eisenbahnlandschaft Alt-Tirol. Verkehrsgeschichte zwischen Kufstein und Ala im Spannungsfeld von Tourismus, Politik und Kultur. Innsbruck 1989

Mitterer, Wittfrida: Weichen und Wahrzeichen. Bahnlandschaft Bozen – Innsbruck. Bozen 2007

 

Anforderungen: Regelmäßige Teilnahme (mind. 80% der Lehrveranstaltung), Beteiligung an der Diskussion und pünktliches Erscheinen, verbindliche Übernahme eines Referats, Vor- und Nachbesprechung des Referats sind obligatorisch. Bei Absage eines verbindlich übernommenen Referats sowie unentschuldigten Fehlzeiten über den zugelassenen Rahmen hinaus erfolgt der Ausschluss aus dem Seminar und eine negative Bewertung.